Entgelte & Gebühren im Überblick

Die Kosten für die Ver- und Entsorgung rund um die Uhr werden in verschiedene Gebühren aufgeteilt, um eine gerechte Kostenverteilung zu gewährleisten. Wir sind dazu verpflichtet, unsere Gebühren stetig zu überprüfen. Dafür werden die tatsächlichen Erlöse und Aufwendungen des vergangenen Abrechnungsjahres nachkalkuliert und die Gebühren auf Basis eines Einnahme- und Ausgabeplanes für das kommende Jahr festgelegt. Ist eine Anpassung notwendig, muss dies durch die Verbandsversammlung beschlossen werden.

Zählerstand melden

Für Ihre Abrechnungen benötigen wir jeweils aktuelle Zählerstände. Im November eines jeden Jahres fragen wir diesen mittels einer vorfrankierten Ablesekarte ab, die Sie ausfüllen und per Post zurücksenden. Alternativ können Sie uns Ihren Zählerstand aber auch wie folgt mitteilen:

  • per E-Mail an info@zweckverband-gvm.de
  • per WhatsApp 038817570
  • über unser Servicetelefon 03881 757-0 
  • über unser Online-Portal oder
  • persönlich im Kundenzentrum

Jahresverbrauchsabrechnung

Im Januar eines jeden Jahres versenden wir die Jahresverbrauchsabrechnung für das abgelaufene Kalenderjahr. Hierbei wird Ihre Zählerstandsmeldung am Jahresende berücksichtigt. Ergibt sich nach Verrechnung der im Voraus gezahlten Abschläge eine Restforderung, bitten wir Sie um Zahlung des Restbetrages, anderenfalls bekommen Sie von uns eine Gutschrift.

Nehmen Sie bereits am Lastschriftverfahren teil? Dann buchen wir den Zahlbetrag zur Fälligkeit von Ihrem Konto ab bzw. überweisen Ihnen ein eventuell bestehendes Guthaben. Die Anmeldung zum Lastschriftverfahren finden Sie hier.

Unter Berücksichtigung des Verbrauches werden in der Jahresverbrauchsabrechnung ebenfalls die Abschläge für das aktuelle Jahr neu eingestuft.

Jahresverbrauchsabrechnung einfach erklärt

Wohnnutzung

Trinkwassergebühr

Für die Förderung, die Aufbereitung und den Transport von frischem Trinkwasser erheben wir Gebühren. Diese gliedern sich in eine monatliche Grundgebühr und eine verbrauchsbezogene Zusatzgebühr.

Wird Ihr Objekt ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt, richtet sich die Grundgebühr nach der Anzahl der vorhandenen Wohneinheiten. So fallen für jede Wohnung die gleichen Grundkosten an.

Die verbrauchsbezogene Zusatzgebühr wird pro m³ abgerechnet. Aktuell kostet unser Trinkwasser 1,15 € netto / 1,23 € brutto je m³  (1.000 Liter).

ab 01.01.2024 brutto Einheit
Zusatzgebühr
1,23 €
pro m³ Trinkwasser
Grundgebühr
7,92 €
pro Monat & Wohneinheit

Abwassergebühr

Die Abwassergebühr setzt sich aus der Schmutz- und der Niederschlagswassergebühr zusammen.

Die Schmutzwassergebühr wird auf Basis des Trinkwasserverbrauchs berechnet. Die Niederschlagswassergebühr richtet sich nach der Größe der angeschlossenen Flächen, von denen Regenwasser in den Kanal abgeleitet wird.

Die Abwassergebühren sind von der Umsatzsteuer befreit. Die genannten Gebührensätze sind deshalb netto gleich brutto.

Schmutzwassergebühr

Die Gebühr setzt sich ebenfalls aus der monatlichen Grundgebühr und der verbrauchsbezogenen Zusatzgebühr zusammen. Bei ausschließlicher Dauerwohnnutzung richtet sich die Grundgebühr nach der Anzahl der vorhandenen Wohneinheiten. 

Die jeweils zu berechnenden Gebührensätze richten sich nach der Anschlussart des Objektes.

  • Besteht ein Anschluss an die Kanalisation, finden Sie die entsprechenden Grund- und Zusatzgebühren in der Zeile „Zentralanschluss“.
  • Befindet sich auf dem Grundstück eine Kleinkläranlage, aus der jährlich der anfallende Schlamm entsorgt wird, entnehmen Sie die Gebührensätze bitte der Zeile „Kleinkläranlage mit einjährigem Entleerungsintervall“.
  • Für vollbiologische Kleinkläranlagen kann ein verlängertes Entleerungsintervall beantragt werden. Dann erfolgt die Abfuhr nach Bedarf in einem Turnus von maximal 5 Jahren. Die entsprechende Gebührenhöhe finden Sie in der Zeile „Kleinkläranlage mit mehrjährigem Entleerungsintervall“.
  • Die Gebührensätze in der Zeile „abflusslose Grube“ gelten dann für Ihre Abrechnung, wenn das anfallende Schmutzwasser in einer Sammelgrube aufgefangen, zur weiteren Behandlung abgepumpt und auf eine unserer Kläranlagen gefahren wird.

 

Zusatzgebühr Bemessungsmaßstab pro m³ abgenommenes Trinkwasser
Zentralanschluss
3,00 €
Kleinkläranlage mit einjährigem Entleerungsintervall
1,36 €
Kleinkläranlage mit mehrjährigem Entleerungsintervall
1,17 €
abflusslose Grube
10,50 €
Grundgebühr pro Monat & Wohneinheit
Zentralanschluss
9,00 €
Kleinkläranlage mit einjährigem Entleerungsintervall
4,60 €
Kleinkläranlage mit mehrjährigem Entleerungsintervall
2,56 €
abflusslose Grube
4,60 €

Niederschlagswassergebühr

Die monatlich zu berechnende Grundgebühr richtet sich gestaffelt nach der Größe der angeschlossenen bebauten und/oder befestigten Flächen. Hinzu kommt eine Zusatzgebühr in Höhe von 0,38 € je angeschlossenem m².

Größe der Fläche Grundgebühr pro Monat
bis 500 m²
3,52 €
501-1.000 m²
17,26 €
1.001-2.500 m²
45,76 €
2.501-5.000 m²
73,92 €
ab 5.001 m²
105,60 €
Niederschlagswasser Gebührensatz je m²
Zusatzgebühr
0,38 €
Industrie

Industrie und Gewerbe

Liegt eine gewerbliche Nutzung vor, richtet sich die Grundgebühr nach der Zählergröße. Hierbei gilt: Je größer der Wasserzähler, desto höher die Grundgebühr.

Die Gebühren setzen sich aus der monatlichen Grundgebühr und der verbrauchsbezogenen Zusatzgebühr zusammen. 

Grundgebühr pro Monat

Zählergröße
Dauerdurchfluss Q3 in m³ pro h
Trinkwasser
netto
Trinkwasser
brutto (inkl. 7% MwSt.)
Abwasser
netto = brutto
2,5
7,40 €
7,92 €
9,00 €
4,0
34,38 €
36,79 €
45,02 €
6,3
88,34 €
94,52 €
117,07 €
10,0
142,29 €
152,25 €
189,11 €
16,0
202,99 €
217,20 €
270,16 €
40,0
519,97 €
556,37 €
693,39 €
63,0
776,26 €
830,60 €
1.035,60 €
100,0
1.922,79 €
2.057,39 €
2.566,46 €

Trinkwasser

ab 01.01.2024 brutto Einheit
Zusatzgebühr
1,23 €
pro m³ Trinkwasser

Abwasser

Zentralanschluss Bemessungsmaßstab pro m³ abgenommenes Trinkwasser
Zusatzgebühr
3,00 €
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