FAQs - Häufig gestellte Fragen
Entgelte und Gebühren
Im November eines jeden Jahres senden wir Ihnen eine Ablesekarte für den Wasserzähler in Ihrem Objekt zu. Den abgelesenen Zählerstand können Sie uns dann per Ablesekarte, online, per Mail oder Whatsapp, telefonisch oder auch persönlich mitteilen.
Ihr Anmeldename und Passwort sind einmalig gültig, d. h. nur für diese eine Ablesung. Zu finden sind die benötigten Daten für Ihren Login unterhalb des QR-Codes auf der Zählerkarte, über den Sie auf die Seite des Portals gelangen.
Nach Abfrage Ihres Zählerstandes zum Jahresende erhalten Sie im Januar die aktuelle Verbrauchsabrechnung per Post zugesandt.
Auf der ersten Seite der Abrechnung finden Sie im grauen Kasten die Angabe der verbrauchten Mengen. Ist die berechnete Menge für Schmutzwasser niedriger als die für Trinkwasser, ist ein Erlass vorgenommen worden. Auf der Rückseite der Abrechnung finden Sie im Block Schmutzwasser eine Abrechnungszeile über die Gutschrift für die Gartenbewässerung.
Der Antrag auf Gartenwasser ist jährlich neu zu stellen. Der Einbau eines Gartenzählers ist ebenfalls eine Möglichkeit, für das Gießwasser nur Trinkwassergebühren zu zahlen. Dazu kann im Objekt oder an der Außenzapfstelle durch den Zweckverband ein entsprechender Zähler installiert werden. Den Antrag dazu finden Sie hier.
Die Abschläge werden auf der Basis des abgerechneten Verbrauches berechnet. Möchten Sie Ihre Abschläge anpassen, melden Sie sich gern bei uns.
Ein Sepa-Lastschrift-Mandat muss von Ihnen unterschrieben werden, damit wir zum Lastschrifteinzug berechtigt sind. Ein Formular zum Download finden Sie hier. Bitte füllen Sie dieses aus und lassen Sie es uns unterschrieben zukommen.
Für Trinkwasser, das bei einem Rohrschaden nicht dem Abwassernetz zugeführt wurde, kann ein Erlass der Schmutzwassergebühren vorgenommen werden. Dazu benötigen wir Unterlagen von Ihnen, aus denen ersichtlich ist, um welchen Schaden es sich handelte. Dies kann eine Handwerkerrechnung sein oder die Bestätigung eines Installateurs.
Ein Eigentumswechsel ist dem Zweckverband zeitnah und schriftlich mitzuteilen. Dafür benötigen wir das Datum der Übergabe, den Zählerstand und die jeweiligen Anschriften vom neuen und vom alten Eigentümer. Bitte nutzen Sie dazu das Formular Eigentümerwechsel.
An- und Abmeldung
Zur Bearbeitung Ihres Vorhabens sind die vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen zum Antrag auf Trinkwasserhausanschluss sowie der Antrag auf Abwasseranschluss nebst geforderter Anlagen erforderlich. Bei Bedarf ist die Anlage Beschreibung des Gewerbebetriebes zu ergänzen.
Der Trinkwasserhausanschluss wird durch den ZVG oder ein durch ihn beauftragtes Unternehmen hergestellt. Als Übergabepunkt und Leistungsgrenze des ZVG ist der Wasserzähler definiert. Somit beginnt Ihre private Kundenanlage direkt hinter dem Wasserzähler.
Die Herstellung und Änderungen an der privaten Trinkwasserkundenanlage dürfen nur durch einen bei uns oder einem anderen Wasserversorger gelisteten Installateur durchgeführt werden. Dies ist erforderlich, um die Einhaltung der hygienischen und technischen Regelwerke sicherzustellen. Eine entsprechende Liste der bei uns gelisteten Installateure finden Sie hier.
Die Grundstücksanschlüsse werden durch uns oder ein durch uns beauftragtes Unternehmen hergestellt und ca. 1 m auf das Grundstück verlegt. Als Übergabepunkt und Leistungsgrenze ist durch den Grundstückseigentümer ein Übergabeschacht zu setzen, der den Beginn der privaten Grundstücksentwässerungsanlage markiert.
Der Übergabeschacht kann als Kunststoffschacht mit einer Nennweite von 400 mm ausgeführt werden.
Die private Grundstücksentwässerungsanlage ist durch eine Fachfirma nach den allgemein anerkannten technischen Regelwerken herzustellen. Alle neu erstellten Schmutzwasserleitungen und Schächte sind vor Inbetriebnahme durch eine zertifizierte Fachfirma auf Dichtheit zu prüfen. Auch die Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlage für Niederschlagswasser wird empfohlen.
Bei Errichtung oder Änderungen an der Grundstücksentwässerungsanlage Schmutzwasser ist dem ZVG die Dichtheit der neuen Anlage oder neuen Anlagenbestandteile durch eine zertifizierte Fachfirma nachzuweisen. Die Dichtheitsprüfung ist dabei durch den Grundstückseigentümer zu veranlassen.
Die Wasserentnahme kann zur Bewässerung, für Festveranstaltungen oder für Bauwasser erfolgen. Sollte das Standrohr zur Pool-Befüllung benötigt werden, ist dies in Ausnahmefällen möglich, es fällt in diesem Fall auch Schmutzwassergebühr an. Das Poolwasser ist eindeutig als Schmutzwasser anzusehen und daher fachgerecht zu entsorgen und nicht zu versickern.
Vorab muss der Antrag Ausleihen eines Standrohres unter Vorlage eines Sachkundenachweises sowie der Hinterlegung der geforderten Kaution in Höhe von 500 EUR gestellt werden.
Haben Sie Ihr Objekt verkauft bzw. sind neuer Eigentümer eines Objektes, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Gern können Sie hierfür unser Formular Eigentümerwechsel nutzen. Benötigt werden Name und Adresse des alten und des neuen Eigentümers, Übergabedatum und Zählerstand. Bitte legen Sie auch einen Nachweis des Eigentümerwechsels bei. Dies kann ein Auszug aus dem Grundbuch oder ein Erbschein sein.