Grundwasserschutz
Trinkwasserschutzgebiete
Das Trinkwasser im Verbandsgebiet wird aus Grundwasser gewonnen, welches in den vier genutzten Wasserfassungen zum Teil aus einer Tiefe von mehr als 100 Metern gefördert wird. Damit diese Quellen nicht versiegen, wird darauf geachtet, dass die entnommenen Wassermengen nicht den Grundwasserleiter schädigen. Aber auch die Qualität muss ständig kontrolliert werden. Schutzzonen für die genutzten Wasserfassungen gab es bereits vor der Gründung des Zweckverbandes Grevesmühlen. Diese waren jedoch nur grob ermittelt und Festlegungen von Maßnahmen zum Grundwasserschutz existierten nur ungenügend. Eine der ersten und wichtigsten Aufgaben war es daher, die Schutzzonen zur Vermeidung von Verunreinigungen und somit zur Sicherung einer dauerhaften Nutzung als Quelle des Trinkwassers neu festzulegen. Gegenwärtig bestehen Schutzzonen auf einer Fläche von 124 km², um nicht nur heute, sondern auch für zukünftige Generationen die Wasserversorgung mit bestem Grundwasser sicherzustellen.
Als Trinkwasserversorger muss neben der Qualität des Grundwassers auch die entnommene Wassermenge kontrolliert und angepasst werden. Dabei hat der Ressourcenschutz oberste Priorität. Das Grundwasservorkommen ist bedingt vom geologischen Untergrund und regional ungleich verteilt. Als Teil des natürlichen Wasserkreislaufes ist das Volumen des Grundwassers abhängig von den örtlichen Niederschlägen und reagiert empfindlich auf die Folgen, die der Klimawandel auslöst. Deshalb steht für uns der Ressourcenschutz und eine zukunftssichere Wasserversorgung im Mittelpunkt. Weiterführende Informationen zu den Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnungen stellt die Untere Wasserbehörde bereit.
Über das Geoportal GAIA-MVprofessional des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie finden Sie eine detaillierte Karte der Trinkwasserschutzgebiete in Mecklenburg Vorpommern.
Die Trinkwasserschutzgebiete dienen vorangig dem Schutz von Grundwasser vor schädlichen Einflüssen. Es gelten festgelegte Verbote und Handlungsbeschränkungen, um das Grundwassers vor langfristigen Verunreinigungen zu schützen und damit die Trinkwasserbereitstellung zu sichern. Denn auch die folgenden Generationen sind auf unseren sorgsamen Umgang mit dem Lebensmittel Nr. 1 angewiesen.
Wasserschutzzone I
Fassungsbereich – schützt die eigentliche Fassungsanlage (Brunnen) im Nahbereich. Jegliche anderweitige Nutzung und das Betreten für Unbefugte sind verboten.
Wasserschutzzone II
Engeres Schutzgebiet – vom Rand der engeren Schutzzone soll die Fließzeit zu den Brunnen mindestens 50 Tage betragen, um Trinkwasser vor bakteriellen Verunreinigungen zu schützen. Bei sehr günstigen Untergrundverhältnissen (z. B. einem gespannten Grundwasserspiegel) soll die Grenze mindestens 100 m Abstand von der Wasserfassung haben. Die Verletzung der Deckschicht ist verboten, deshalb gelten Nutzungsbeschränkungen u. a. für:
- Bebauung
- Landwirtschaft, v. a. bzgl. Düngung
- Umgang mit Wasserschadstoffen
- Bodennutzung mit Verletzung der oberen Bodenschichten
- Straßenbau
Wasserschutzzone III
Weiteres Schutzgebiet – umfasst das gesamte Einzugsgebiet der geschützten Wasserfassung und wird in die Bereiche A und B unterteilt. Hier gelten Verbote bzw. Nutzungseinschränkungen wie:
- Ablagern von Schutt, Abfallstoffen, wassergefährdenden Stoffen
- Anwendung von Gülle, Klärschlamm, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln
- Massentierhaltung, Kläranlagen, Sand- und Kiesgruben