Wasserzähler

Wasserverbrauch im Überblick

Um den Trinkwasserverbrauch in Kundenanlagen messgenau abrechnen zu können, nutzen wir Wasserzähler. Diese bieten Ihnen und uns die notwendige Transparenz über Ihren Verbrauch. Tipp von uns: Prüfen Sie regelmäßig die Zählerstände, dann können Leckagen und Unregelmäßigkeiten in Ihrer Anlage schneller entdeckt und behoben werden.

Die Zählerstände sind die Grundlage für die jährliche Verbrauchsabrechnung am Ende des Jahres. Alle Informationen und wie Sie diese einfach und schnell an uns übermitteln können, finden Sie hier.

Zählerwechsel

Wasserzähler müssen laut Eichgesetz regelmäßig ausgetauscht werden. Wir kündigen diesen Termin selbstverständlich rechtzeitig und schriftlich bei Ihnen an. Die turnusmäßige Wechselung ist bereits mit den Grundgebühren abgegolten, somit entstehen keine weiteren Kosten.

Seit 2024 werden die Kaltwasserzähler nach und nach durch elektronische Zähler ersetzt. Damit entfällt für Sie die jährliche manuelle Ablesung.

Informationen zu unseren neuen Elektronischen Wasserzählern finden Sie hier.

Messeinrichtung muss frostfrei sein

Schäden vorbeugen ist hier das A und O. Eingefrorene Wasserzähler haben zur Folge, dass man erstens kurzzeitig ohne Wasser ist, zweitens in neue Zähler investieren muss und drittens im schlechtesten Fall auch noch ein Wasserschaden folgt. Das muss nicht sein! So lange die Messeinrichtungen frostfrei gehalten werden, sind sie sicher. Am besten steht die Heizung im Anschlussraum nicht auf Null, sondern auf Frostsicherung.
Wenn es keine Wärmequelle gibt, sollte eine eingerichtet werden. Und Achtung vor Zugluft!
Im Zweifel könnten gefährdete Leitungen und Zähler mit einem Wintermantel aus Dämm- und Isolationsmaterial warm „eingepackt“ werden.

Gartenwasserzähler

Verwenden Sie Trinkwasser für das Bewässern Ihres Gartens oder z. B. zur Tierhaltung, fällt kein Schmutzwasser an. Dann ist der Einbau einer zusätzlichen Messeinrichtung möglich, um den Verbrauch im Garten bzw. für die Tiere zu messen und diesen von den Zusatzgebühren für Schmutzwasser zu befreien.

Für den zusätzlichen Zähler wird eine monatliche Grundgebühr erhoben.

Für weitere Informationen zur Antragstellung und technischen Voraussetzungen kann Ihnen unser Standort- und Anschlusswesen gern weiterhelfen.

Gartenwasser pauschal

Einen pauschalen Antrag auf Gartenwasser können Sie stellen, wenn Sie ganzjährig in Ihrem Haus wohnen und Ihr Verbrauch über 30 m³ je gemeldeter Person liegt. Dabei können pro angefangene 100 m² Gartenfläche 8 m³ von den Schmutzwassergebühren befreit werden.

Für die jährliche Antragstellung nutzen Sie bitte unseren Antrag auf Gartenwasser.

Bitte beachten Sie, dass ein pauschaler Erlass nicht möglich ist, wenn in Ihrem Objekt Ferienwohnungen oder Gewerbeeinheiten vorhanden sind.

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